Erinnerungen aus der Schulordnung

Erinnerungen aus der Schulordnung

von Alissa Schimmel -
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Liebe Studierende,

zu Beginn des Semesters möchten wir Sie nochmals herzlichst an unsere in der Schulordnung vereinbarten Regeln zum Thema Handynutzung und Fehlzeiten erinnern und Sie zur Einhaltung der Regeln auffordern, da wir im vergangenen Semester vermehrt Verstöße oder Unwissen diesbezüglich feststellen durften.

3.2. Handynutzung

Der Gebrauch von Handys und privaten Aufzeichnungs- und Abspielgeräten (Bild und Ton) ist während der Unterrichtszeiten nicht gestattet. Mitgeführte Geräte müssen aus- oder stummgeschaltet sein und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Für individuelle Ausnahmen ist eine vorherige Absprache mit dem jeweils unterrichtenden Dozenten erforderlich. Die Dozenten beschränken die Nutzung elektronischer Medien während der Unterrichtszeit auf die Erledigung dringender Dienstgeschäfte.

3.4. Einhaltung des Unterrichtsbeginns und Verfahren zum Umgang mit Fehlzeiten

a) Erfassung der Fehlzeiten

Die Fehlzeiten werden stundenweise erfasst und von den verantwortlichen Dozenten im Klassenbuch notiert. Auf dem Zeugnis erfolgt die Dokumentation der Fehlzeiten sowohl tageweise (Unterricht bei vier Blöcken) als auch stundenweise (Unterricht bei zwei Blöcken).

b) Bewertung und Entschuldigung der Fehlzeiten

Fehlzeiten bis zu einem Unterrichtstag und bis maximal 8 Stunden können mit einem Eigenbeleg entschuldigt werden (…). Fehlzeiten über einen Tag hinaus bedürfen der Entschuldigung durch Dritte. Entschuldigungen durch den Arbeitgeber gelten grundsätzlich nicht als Entschuldigung Dritter. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder andere geeignete Nachweise (in Kopie) sind an das Sekretariat zu senden. Die Belege müssen am 3. Tag nach dem Fernbleiben im Sekretariat vorliegen. Sie sind Teil der Schülerakte.

ERGÄNZUNG: Fehlen Sie an mehr als 5 aufeinanderfolgenden Schultagen unentschuldigt und ohne Begründung, so ist nach §13 (2) der SozPädVO das Ausscheiden aus dem Studiengang von Seiten der Schulleitung festzustellen.

c) Entschuldigung der Fehlzeiten bei mündlichen bzw. schriftlichen Prüfungen

Fehlzeiten bei mündlichen und schriftlichen Prüfungen (dazu zählen alle Lernzielkontrollen, Klausuren, Tests sowie deren Nachschreibetermine u.a. ), Abgabetermine bei Praxisaufgaben, Facharbeiten, Referate, Präsentationen usw. bedürfen der Entschuldigung durch Dritte. Hierfür sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder andere geeignete Nachweise (in Kopie) unverzüglich an das Sekretariat zu senden. Die Belege müssen zwingend am 3. Tag nach dem Fernbleiben vorliegen, da sonst ein unentschuldigtes Fehlen vorliegt und die Leistung mit „ungenügend“ bewertet werden muss.

d) Freistellung vom Unterricht

Die Praxiseinrichtung (Arbeitgeber) kann auf Antrag und gegen Vorlage eines Beleges bei arbeitsbezogenen Fortbildungen eine Unterrichtsbefreiung (Freistellung) beantragen. Die Fortbildungen werden als Unterricht am anderen Ort definiert (U.a.a.O.). Dadurch entsteht keine Fehlzeit auf dem Zeugnis. Die Antragsfrist beträgt 2 Wochen. Geeignete Belege sind Teil der Schülerakte.

e) Genehmigung / Entschuldigung

Sonstige Freistellungen vom Unterricht müssen von der Schulleitung genehmigt / entschuldigt werden.

f) Unterrichtsbeginn

Studierende und Dozenten haben einen Anspruch auf pünktlichen Beginn und Schluss des Unterrichts. Unentschuldigte Verspätungen werden als Fehlzeit gewertet.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an das Sekretariat oder die Schulleitung!

Herzliche Grüße

Natanja Perz und Alissa Schimmel